
Am 3. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine im Bundestag vertretene Partei auf Bundesebene so deutlich in die Nähe extremistischer Kräfte gerückt. Was bedeutet diese Einstufung – und welche Folgen hat sie für Politik, Gesellschaft und Demokratie?
Der Verfassungsschutz unterscheidet bei politischen Bewegungen zwischen Verdachtsfällen, extremistischen Bestrebungen und gesichert extremistischen Strukturen. Mit dem Schritt, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, erklärt das Amt, dass die Partei nachweislich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Grundlage dieser Bewertung sind laut BfV zahlreiche
Aussagen von Funktionären, enge Verbindungen zur Identitären Bewegung, sowie eine zunehmende Radikalisierung im Parteiprogramm und in öffentlichen Äußerungen.
Durch die Einstufung darf der Verfassungsschutz jetzt noch genauer hinschauen. Zum Beispiel dürfen Telefone abgehört oder Personen in der Partei überwacht werden. Für AfD-Mitglieder, die im öffentlichen Dienst arbeiten, wie Lehrer oder Polizisten, kann das auch Folgen haben.
Die Entscheidung zeigt: Der Staat schützt sich vor Parteien, die die Demokratie gefährden. Aber sie bringt auch Diskussionen – manche Menschen fühlen sich dadurch in ihrer Meinung eingeschränkt. Wichtig ist jetzt, dass wir als Gesellschaft wachsam bleiben und offen über Politik sprechen – aber ohne Hass und Hetze.
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