Neutralität oder Einschränkung?

Kopftücher zeigen die höchst mögliche Zugehörigkeit zu der islamischen Religion. Dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen mit einem Kopftuch am Richtertisch sitzen? Denn schließlich sind die Gerichte in besonderem Maße der Neutralität verpflichtend. 

In Bayern gibt es seit dem 1. April 2018 ein neues Gesetz für Richter und Staatsanwälte. Darin ist ein Neutralitätsgebot verankert, nach welchem Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal keine religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung oder ebensolche Symbole tragen dürfen. Dieses Verbot gilt somit nicht nur für Kopftücher, sondern beispielsweise auch für christliche Kreuze als Anhänger.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 14.3.2019 entschieden, dass Richterinnen, Staatsanwältinnen und Landesanwältinnen in Bayern bei Gerichtsverhandlungen kein Kopftuch tragen dürfen. 

Die Verpflichtung des Staates, die Neutralität der Justiz zu schützen, überwiegtüber die Glaubensfreiheit.

Nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland Art. 4 wird „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“. Aber die Einschränkungen von Art. 4 Abs.1 und 2 GG ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Die Neutralität des Staates versichert der Bevölkerung, dass sie nicht diskriminiert wird.  Der Staat ist daher dazu verpflichtet, einen möglichen Vertrauensbruch nicht in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz insgesamt zu verhindern. Es mag zwar denkbar sein, dass Verfahrensbeteiligte oder die Öffentlichkeit in ihrem Vertrauen in eine neutrale und unvoreingenommene Rechtspflege erschüttert werden könnten, wenn ihnen Richterinnen oder Staatsanwältinnen gegenüberstehen, die ihre religiöse Orientierung durch das Tragen des Kopftuchs deutlich machen. 

Dadurch, dass ich selbst ein Kopftuch trage, verstehe ich die Bedenken des Staates und schätze die Art und Weise, wie sie versuchen, das Vertrauen ihrer Bürger und Bürgerinnen zu schützen.

Ich stimme dem jedoch nicht ganz zu, da im Falle einer gescheiterten neutralen Haltung eines Gerichts eine Analyse des Entscheidungsträgers unumgänglich wäre. Und wenn der Richter seine Macht aufgrund seiner religiösen Überzeugungen missbraucht, würde es das zeigen, da der Name und sogar die Hautfarbe ein Zeichen der Religion sind.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

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